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Lautstärkeregelung DIN 59 Fahrgeschäfte nicht mehr als 40db.

Veröffentlicht am 01.04.2018

Es ist wieder soweit, neue Gesetze auch für Schausteller und Volksfeste.

Ab heute gilt die neue DIN Norm 59.

Ab sofort dürfen Fahrgeschäfte und Musikanlagen auf deutschen Kirmesplätzen nicht mehr als 40db promille beschallen.

Leider werden dadurch einige Fahrgeschäfte bald nicht mehr auf Kirmesplätzen erscheinen, da schon die Motoren teilweise über 40db haben.

Z. B. der Break Dancer (ein bekanntes Fahrgeschäft) -

Die Ordnungsämter werden diese Norm auf jedem Kirmesplatz kontrollieren.

Wir halten euch auf dem neusten Stand!

 

 

 

Autor: LB

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